Im Zusammenhang mit anstehenden Veranstaltungen finden Sie hier Informationen zu Maßnahmen und Maßgaben im Rahmen der Eindämmung der Covid19-Pandamie. Aufgrund verschiedener Umstände und etwaiger Hausregeln, können diese sich bei einzelnen Veranstaltungen unterscheiden.
Grundsätzlich gelten allerdings mindestens die Regeln der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW:

https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

Hier gilt

  • 2G+ (Zutritt nur für Immunisierte mit aktuellem, negativem Coronatest) – es gelten Ausnahmen*
  • medizinische Maskenpflicht* auf Laufwegen. Die Maske darf an festen Sitzplätzen abgelegt werden.

Der hier angemessene Maßnahmenkatalog wird mit fortschreitender Planung aktualisert.

Der hier angemessene Maßnahmenkatalog wird mit fortschreitender Planung aktualisert.

Der hier angemessene Maßnahmenkatalog wird mit fortschreitender Planung aktualisert.

Wer gilt als immunisiert?

Als geimpft oder genesen gilt, wer eine vollständige Impfung bzw. die Genesung belegen kann. Dies geschieht durch:

  • den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff – durch den Eintrag im Impfpass oder den digitalen Impfnachweis, oder
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses (Nukleinsäurenachweis mittels PCR, PoC-PCR etc.), das mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt, oder
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das mindestens 28 Tage sowie maximal 180 Tage zurückliegt, in Verbindung mit dem Nachweis einer verabreichten Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können und dies mit ärztlichem Attest nachweisen, erhalten im 2G-plus-Modell Zugang, sofern ein Testnachweis vorgelegt wird. Bitte halten Sie bei Eintritt Ihre Nachweisdokumente und Ihren Personalausweis bereit.

Ausnahmen von der 2Gplus-Regel

Die Testpflicht entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder

  • über eine Auffrischungsimpfung verfügen (also insgesamt drei Impfungen),
  • geimpft genesene Personen (Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach vollständigen Impfschutz erhalten haben) oder
  • sogenannte „frisch Geimpfte“ (Personen, bei denen die zweite Impfung mind. 14 Tage und höchstens 90 Tage her ist) und
  • „frisch Genesene“ (Personen, die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage aber höchstens 90 Tage alt ist).

Was ist ein gültiger Testnachweis?

Der negative Testnachweis darf bei einem Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Maßgeblich für die Gültigkeit ist der Zeitpunkt, an dem der Zutritt zur Veranstaltung erfolgt. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres reicht die Vorlage eines gültigen Schülerausweises.

Was ist eine medizinische Maske?

Medizinische Masken im Sinne der Coronaschutzverordnung sind sogenannte OP-Masken sowie Atemschutzmasken der Standards KN95/N95, FFP2 oder höher.